Garantiebrief

Garantiebrief
1. Mitteilung der Garantiebank an den Garantienehmer über den Gegenstand der Garantie, Garantiefall, Garantiesumme, Auszahlungsvoraussetzungen und -modalitäten. Der G. begründet den Forderungsanspruch des Garantienehmers (Begünstigter) im Garantiefall.
- 2. Verkaufsfördernde, werbewirksame, schriftlich zugesicherte  Gewährleistung des Herstellers für sein Erzeugnis (Präzisionsuhr, Elektrogerät etc.).

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Garantie — I. Allgemein:Begriff mit vielen Bedeutungen, zumeist im Sinn von ⇡ Mängelhaftung, auch von ⇡ Bürgschaft. II. G. aus Kaufvertrag:1. Begriff: Übernahme einer Gewähr durch den Verkäufer gegenüber dem Käufer, die über die gesetzliche Mängelhaftung… …   Lexikon der Economics

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