- Garantiebrief
- 1. Mitteilung der Garantiebank an den Garantienehmer über den Gegenstand der Garantie, Garantiefall, Garantiesumme, Auszahlungsvoraussetzungen und -modalitäten. Der G. begründet den Forderungsanspruch des Garantienehmers (Begünstigter) im Garantiefall.- 2. Verkaufsfördernde, werbewirksame, schriftlich zugesicherte ⇡ Gewährleistung des Herstellers für sein Erzeugnis (Präzisionsuhr, Elektrogerät etc.).
Lexikon der Economics. 2013.